Wissenswertes
Welche Maßnahmen können zur Vorbeugung getroffen werden?
Ist bekannt, dass eine im Umfeld lebende Person an Skabies erkrankt ist, sollten verschiedene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, da die krankheitsauslösenden Parasiten schnell auf andere Personen übergehen können:
- Vermeiden eines engen (Haut-)Kontakts mit Infizierten, insbesondere Verzicht auf Geschlechtsverkehr
- Vorbeugende Untersuchung und Behandlung von Menschen im näheren Umfeld des Betroffenen
- Desinfizieren von Gegenständen, mit denen der Infizierte in Berührung kommt
- Waschen von Kleidung und Bettwäsche, mit der der Infizierte in Berührung gekommen ist
- Einfrieren von Kleidung und Bettwäsche des Infizierten (idealerweise bei -18 Grad für mindestens einen Tag)
- Gutes Auslüften von Kleidung und Bettwäsche der Betroffenen (die Milben können nur zwei bis vier Tage außerhalb des Wirtes überleben)
Skabies kann zwar durch hygienische Maßnahmen verhindert und eingedämmt werden, wird aber zu Unrecht mit Zuständen von fehlender Hygiene in Verbindung gebracht. Überall da, wo sich viele Menschen befinden, ist das Risiko, sich mit Skabies anzustecken, erhöht. Betroffen sind häufig Pflege- und Altenheime , Schulen, Kindergärten u. ä. Ist an solchen Plätzen ein Betreuter oder Betreuer erkrankt, gilt es nicht nur die verschiedenen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, sondern auch die Erkrankung gemäß des Infektionsschutzgesetzes zu melden. Das Infektionsschutzgesetz ist Anfang 2001 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, Krankheiten, die übertragbar sind, früh zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern.
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